AD Study & Project Consulting GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AD Study & Project Consulting GmbH, Schubertstr. 12, 57080 Siegen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AD Study & Project Consulting GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Analyse-, Projektmanagement- und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Bei längerfristigen Projekten kann eine monatliche Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand vereinbart werden. Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt und in der Lage ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Er gewährt dem Auftragnehmer Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Räumlichkeiten und Systemen. Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Ergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung anteilig zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Siegen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: März 2026

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Schubertstr. 12
57080 Siegen
Deutschland

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